The Hartlib Papers

Title:Copy Memo On Insurance Cooperative, & Extract On Fundraising, In German
Dating:undated, 2 October [No Year]
Ref:39/2/136A-137B: 136B BLANK
Notes:MS edges damaged.
[39/2/136A]

[words missing?] dieser Fruchtbringende [illegible word] Societe
[words missing] diesem erzehlet, von einer nicht vngleichen [words missing] die [words missing] zu Neaples, vnter den Edelleüten üblich ist, derer beschaffenheit [illegible word] [letters missing]gen etlich Adeliche geschlechter (deren es ein ziembliche anzahl zu Neaples [hat?] eine gute vnd nambhafte Summa geldes, iedes geschlecht nach der proportion Ihrer grosse vnd vermögens, zu wamen: Diese Summa legen Sie also bald auf wechsel, Traffique vnd andere wege, da es die meisten vnd sichersten Zinsz eintragen möge, an, bisz sie eine zimbliche Summa erworben. Diese Zinszgelder werden zu anders nichts angelegt, alsz dasz man damit die Töchter ausz denen Interessirten geschlechtern, derer Eltern etwan durch einen vnglücks fal verarmet, oder sonsten zurück gebracht worden, dasz sie Ihre Kinder nicht können Ihren stand gemòsz aufferziehen, auszstewern, Es werden aber solche Töchter zusamen in ein Collegium oder Kloster gethan, darinnen sie mit aller nothwendigkeit versorget, vnd darneben zu allen Adelichen Exercitijs aufferzogen werden, wan sie erwachsen, stelt man es Ihnen frey ob sie in der Societet Ihr lebtag verbleiben, oder in ein Kloster gehen, oder aber sich verhewrathen wollen: die sich nun zur hewrath bequemen, die werden auf gelegenheit den Edelleüten daselbsten angetragen, vnd aus dem gemeinen Kasten der Societet mit einer solchen reichen morgen gab versehen, wie es derselben Stamd vmd Adel erfordert. Es gehet aber auch dieses nach der ordnung zu, Iòhrlich von einem geschlecht zu dem andern, eine oder zwo alle Iahr, nach dem es die Renten oder Zinsz ertragen mögen. Stirbet nun ein geschlecht ausz, oder ist niemand von demselben der dieser hülffe gedürftig, so kommet derselbige theil den vbrigen[umlaut on v] zum besten, vnd dieses wehret bestendig immerfort, so lang iemand ausz denselben geschlechten übrig ist, diesze geselschaft so zu diesem ende eintzig vnd allein angestellet sein, dasz man die töchter beÿ Ehren behalte, dasz sie sich nicht auf leichtfertige wege begeben, vnd dadurch Ihren geschlecht einen schandflecken anhencken dazu sie ohne das sehr geneigt seind. Vnd demnach dieselben in besagter Communitetwol vnd tugendlich erzogen sein, werden sie [manchmal?] andern adelichen Iungfrawen vorgezogen, vnd so ohne einige der Eltern oder verwanten fernere beschwerde, zu grossen ehren gebracht.
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[illegible word] 22 Sept/2 October Anno [hole in MS]
[words missing] [Exemplar] der Nutzbringenden geselschaft bedancke ich mich gleiches fals, das [word missing?] project ist an sich selbst nicht absurd, das es aber noch nicht zum effect kommen wollen wundert mich gar nicht, in betrachtung nicht allein der gefahr, die einen Ieglichen der heütiges tages so fürnehme debitores hat, zu besorgen ist, sondern auch des groszen hazards den einer beÿ groszen solcher gestalt auf zinsze gethanen Summen auszstehen musz: In dem er durch zeitlichen vnverhoften Tod seinen nòhesten Erben, dehnen er für andere gerne dasz seinige hinterlaszen möchte, ein gutes theil dauon entzeihen musz, darbeneben aber wan er beÿ leben bliebe, vnd die dahinein gethane gelder, anderswo mit noch groszern vortheil auszthun, oder zum wenigsten im fall der noth seinen Credit damit retten könte ist ihm doch alle hofnung darzu abgeschnitten, weil er seine Capital in perpetuum [mieszen?] vnd sich nur mit 5 procento so lange, bisz ihm ein gut theil seiner mit participanten zugefallen, sterben wollen behelffen musz. Darbeÿ dan ferner nicht vnbillich zu erwegendas das fundament dieses gantzen wercks, darin nicht wenig vnChristlich ist, das es keine andere hoffnung des profits, als auf anderer leüte tod machen kan. Welches dan vnter den membres ieglicher Classe wenig Christliche liebe, dahergegen viel böse wünsche vnd verlangen nach ihres nechsten tod, verursachen wirt: Also das ie mehr geld einer hinein gethan, ie mehr bösze wünsche er auf sich laden würde, vnd werden in dieszer societòt die preces et vota, pro vita sociorum gewiszlich gar rar sein. Ia wan etliche wenige allein vbrige in ein Classe, zusammen in einer stadt wohneten, dörften die geizigsten vnter denselben, daher wol anlasz nemmen, den andern nach dem leben zu stehen, damit sie endlich alles allein bekehmen? Der König zwar könte durch geschwinde beÿbringung solcher ansehnlichen Summen, Ihm zweiffels ohn nicht geringen vortheil stiften, wan er damit versetzte güter, so an sich selbst ein weit mehrers werth vnd gröszere Iòhrliche einkunften, alsz die von solcher Summe erforderte zinsen, hetten, wieder einlöszete. Wan Er aber das gelt nur verzehren, verkriegen, verbawen, verschencken, oder auf andere dergleichen vnprofitirliche manier anwenden wolte, dürfte Er auf die letzt so gar grosze solde dabeÿ nicht spinnen, dan wan ihm die gantze Compagnie nicht zu zwantzig Iahren gantz auszstürbe; sondern von ieglicher Classe nur einer übrig bliebe, so müste Er in der zeit dz gantze Capital wieder herausz geben; stünde sie aber gar bisz 30 Iahr, so müste er noch 8 Tonnen geldes drüber zahlen, welches dan gar wol müglich ist, sintemal die Ienigen, so vom 8ten Iahr Ihres Alters dahinein geschrieben würden, wol über die 60 oder 70 Iahre dauon participiren könten. Es scheinet aber die Ministri beÿ hoffe haben solches nicht eben so genaw vberleget; sondern es habe[altered from haben] Ihnen die hoffnung einer so grossen summen die augen verblendet, oder doch diesze gedancken sie sicher gemacht, das wan man nur erst das gelt von den leüten weg hette, man hernach so vbrige[umlaut on v] sorge nicht würde tragen dürffen, wie die zinszen solten bezahlet werden, wie es darin nur alzuviel Leüte beÿ groszer herren höffen pfleget zu haben, die benugsame rationes, warumb man auch die billigste schulden nicht zu zahlen schuldig seÿ, ex thesauro impudentiæ herzunehmen wiessen? Vnd halte Ich nicht, das wan einer der etwa nur ein hundert Thaler hinein gethan, die andere alle darin vberleben solte, man ihme die einnahme
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der völligen 10000 Reichsthaler [word missing] ein Iahr [gestanden?] [several words missing] dem fürwant fertig sein, Er hette seine hundert thaler gem[words missing] könte die fernere intraden dauon wol dem König schencken [words missing] dan leicht einer ex grandibus ad dies vitæ auszbitten. Wie [aber?] der König, für geendigter dieszer geselschaft solte mit tod abgehen, [word missing] auch der Successor, wan er befünde, dasz das aufgenommene geld nicht zu einem sonderbahren, auch Ihm in seiner Regierung zustatten kommende mutzen angewendet worden, sich zu fernerer entrichtung schuldig befinden? Wie leicht könte Er die Societet abrumpiren vnd etliche mit fürhaltung des albereit gar groszen darausz gezogenen nutzen, andere sonst auf eine andere Manier, vnd wan es aufs höchste kehme. mit einer geringfügigen anderwerten Contentirung abweisen? Da hetten dan die Ienigen die propter longævitatem Sociorum Suororum nicht viel vortheil haben können, sehr wol gefischet, der Reiszkosten, wie auch anderer inconuenientien vnd wunderbahren zufòlle die in solchen vnd dergleichen sachen, mer, durch erfahrung müszen gelernet werden, für ietzo zugeschweigen. Darumb dan meines erachtens, diese geselschaft nur für die Ienige sein würde, die entweder des geltes so viel vbrig[umlaut on v] heten, dasz sie etliche hundert oder auch tausend thaller, nicht grosz achten durften, oder nicht viel darnach fragen, wer ihr Erbe seÿ, vnd ob Er etwas von ihnen bekommen oder nicht? Ich allezeit muste des geltes sehr viel übrig haben, ehe ich in solche geselschaft etwas wagete, welche einen ausz obangezogenen vrsachen also leicht schade als nutzbringend sein kan?